Allgemeine Auftrags- & Geschäftsbedingungen der Firma Culivento GmbH
Adresse: Rudolf-Schwarz-Straße 25, 10407 Berlin
Geschäftsführer: Johannes Beckmann & Victor Mayer

Handelsregister-Nummer: HRB 172900 B
Umsatzsteuer-ID-Nr.:DE30 4020 524
Tel.: 030 / 23 98 25 28
dialog@culivento.de
www.culivento.de

§ 1 Vertragsgegenstand
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Culivento GmbH regeln den Leistungsumfang, der in allen geschlossenen Verträgen und allen freibleibenden Angeboten aufgeführt ist, zwischen der Culivento GmbH (Auftragnehmer) und dem Kunden / Mieter (Auftraggeber). Sie gelten sowohl für private als auch geschäftliche Auftraggeber (Kaufleute).
Alle Angebote der Culivento GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Jedes Angebot hat eine Gültigkeit von maximal 7 Tagen. Eine Aktualisierung bedeutet keine Verlängerung der Gültigkeit.
Bestellungen werden ausschließlich schriftlich und oder per E-Mail entgegengenommen. Telefonische Absprachen sind unverbindlich und an eine schriftliche Rückbestätigung gebunden.
Ein Vertrag gilt als verbindlich geschlossen, wenn eine schriftliche Auftragserteilung der Auftragsgeber von der Culivento GmbH und den Geschäftsführern bestätigt wird. Diese muss auch bei mündlichen Abreden erfolgen. Weiterführend bleibt das zur Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung gestellte Equipment (u.a. Ge-schirr, Arbeitsmaterialien, Dekoration, Möbel) Eigentum der Culivento GmbH.
Verlangt der Auftraggeber die Lieferung der Bestellung an einen anderen Ort als vereinbart, trägt dieser das Risiko für anfallende Schäden am Versandgut bis zur Auslieferung.
Die Culivento GmbH behält sich vor, am Menü- und Speisenangebot geringfügige und nicht abwertende Leistungsänderungen vorzunehmen, insofern Saison- und Qualitätsbedingungen dem Qualitätsanspruch der Culivento GmbH entgegenstehen.

§ 2 Reservierung und Anmietung von Räumen und Plätzen
Die Culivento GmbH bietet in ihrem Leistungsportfolio auch Räumlichkeiten und Infrastrukturen für Veranstaltungen an. Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber, trägt dieser hierbei alle angefallenen Kosten. Falls die Culivento GmbH bei einer Veranstaltung vermittelt, gelten ab Vertrag zudem die Geschäftsbedingung des Betreibers bzw. des Vermieters des jeweiligen Veranstaltungsortes. Die Culivento GmbH übernimmt keine Haftung für die Leistungen und das Verhalten Dritter bzw. von vermittelten Vertragspartnern.

§ 3 Veranstaltungspersonal
Die Art, Anzahl und Arbeitszeiten des benötigten Veranstaltungspersonals empfiehlt der Auftragnehmer. Diese richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den Maßgaben und Erfahrungen der Culivento GmbH. Eine Veränderung kann nur in Abstimmung mit den Verantwortlichen der Culivento GmbH erfolgen und muss schriftlich festgehalten werden. Mängel, die auf eine solche Veränderung zurückzuführen sind, können nicht be-anstandet werden.
Gegenüber dem von der Culivento GmbH gestellten oder angestellten Personal, sind allein die Geschäftsführenden der Culivento GmbH und die von den Geschäftsführenden beauftragten weisungsberechtigt. Der Auftragnehmer übernimmt hierbei keine Haftung für Schäden, die durch die Weisung des Auftragsgebers oder Dritter entstanden sind.

§ 4 Lieferung
Eine Lieferung wird von der Culivento GmbH entsprechend des Vertrages und der getroffenen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber durchgeführt. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine um bis zu 15 Minuten verspätete Lieferung gilt als termingerecht und stellt kein Vertragsbruch dar.
Sollte dem Auftragnehmer durch unvorhersehbare, außergewöhnliche und nicht abwendbare Umstände, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen, eine recht-zeitige Lieferung unmöglich sein, so wird der Auftragnehmer von der Lieferung- und Leistungsverpflichtung be-freit. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, auf darauf bezogene Schadensersatzansprüche zu verzichten. Beispiele für die beschriebenen Umstände können u.a. behördliche Eingriffe, kurzfristige Betriebsstörung der Culivento GmbH und Verkehrsstaus sein. In diesem Fall wird der Auftragnehmer unverzüglich den Auftraggeber benachrichtigen.
Sollte dem Auftragnehmer die Lieferadresse durch den Auftraggeber unzureichend oder fehlerhaft mitgeteilt worden sein, trägt der Auftraggeber das Risiko für anfallende Schäden am Versandgut und einer verspäteten Auslieferung. Er muss zudem für die dem Auftragnehmer entstandenen Mehrkosten aufkommen.

§ 5 Zahlungsbedingungen
Sofern in den schriftlichen Vereinbarungen nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind Rechnungsbeträge 10 Tage ab der Rechnungsstellung ohne Abzug und ohne Zahlungsziel fällig.
Bei Vertragsabschluss und einem Auftragswert ab 2000 Euro hat der Auftraggeber eine Anzahlung in Höhe von 50% der Rechnungssumme zu leisten. Diese muss bis 10 Werktage vor dem Veranstaltungsdatum bzw. dem Datum der Leistungserbringung auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben sein. Im Falle, dass der Auftraggeber die Anzahlung versäumt, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurückzutreten und es gelten die Bedingungen aus §6.
Bei einem Zahlungsverzug berechnet der Auftragnehmer Verzugszinsen. Diese liegen mindestens 5% über dem Basiszinssatz. Weitere entstandene Schäden können vom Auftragnehmer gesondert geltend gemacht werden. Bis zur Zahlung aller Forderungen sind die Leistungen und Lieferungen Eigentum der Culivento GmbH. Ein Aufschieben oder Aussetzen der Zahlung durch den Auftraggeber ist nur nach einer schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers oder nach einem dem Auftragnehmer bekannten rechtskräftigen Anspruch zulässig.

§ 6 Stornierung
Tritt der Auftraggeber oder der Auftragnehmer vom Vertrag zurück oder wird der Vertrag storniert, entfallen Leistung und Lieferung. Der Auftraggeber verpflichtet sich in diesem Fall, das vereinbarte Entgelt und die Kosten Dritter an den Auftragnehmer zu zahlen.
Es fallen folgende Kosten bzw. Forderungen an den Auftraggeber bei einer Stornierung an:
≤ 5 Werktage 80 %
≤ 10 Werktage 40 %
10 Werktage 20 %

§ 7 Personenanzahl
Der vertraglich genannten Personenanzahl nach, wird wie vereinbart oder nach allgemeiner Gültigkeit, die Menge und das Maß der Lieferung und oder der Leistung kalkuliert. Die Personenanzahl kann bis 14 Werktage und bis zu einem Anteil von 10% der Gesamtpersonenanzahl vor der Lieferung und oder Leistung kostenlos vermindert werden. Ausgenommen sind bereits angefallene Veranstaltungskosten und Kosten durch Reservierung und Anmietung von Räumen und Plätzen (§2). Bei einer Reduzierung der Personenzahl über 10% der Gesamtpersonenanzahl gelten für die komplette stornierte Personenanzahl die Stornierungsbedingungen aus §6.

§ 8 Mängel & Beanstandungen
Der Auftraggeber oder sein Bevollmächtigter nehmen die Lieferung und oder Leistung entgegen. Sollten diese nicht zugegen sein, erkennt der Auftraggeber die Leistung und oder die Lieferung als ordentlich und dem Vertrag entsprechend an.
Sollte es Gründe für Beanstandungen geben, ist der Auftraggeber verpflichtet diese dem Auftragnehmer unmittelbar und bei Anlieferung mitzuteilen, damit eine Nachbesserung ermöglicht werden kann. Ist diese Möglichkeit nicht gegeben, ist eine nachträgliche Preisreduktion ausgeschlossen.
Umtausch und Rücknahme für die vom Auftraggeber falsch bestellte Waren oder Leistungen ist bei Anlieferung und oder ab dem Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht möglich.

§ 9 Haftung
Der Auftraggeber haftet für den Umgang und die Lagerung der gelieferten Waren und des Equipments ab der Lieferung. Das schließt Verlust, Bruch und Schwund mit ein. Für die Leistung, Lieferung und das Verhalten Dritter ist der Auftragnehmer nicht haftbar.
Der Auftragnehmer kann nicht für das Fehlen behördlicher Genehmigungen und für vorschriftswidrige Handlungen haftbar gemacht werden, die auf der vertraglichen Leistungserbringung beruhen. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle dafür notwendigen Genehmigungen zu beschaffen.
Ein Veranstaltungs-, Nutzungsverbot oder sonstige Versagungen berechtigen den Auftraggeber nicht vom Vertrag zurückzutreten oder den Auftrag zu stornieren. Der Auftraggeber ist zudem mit den Brandschutzbestimmungen im Allgemeinen und den der Veranstaltungslokation vertraut.
Der Auftraggeber ist angewiesen, sich gegen die beschriebene Gefahr eines Veranstaltungsverbots o.ä. zu versichern und dies auf Verlangen dem Auftragnehmer zu belegen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die Garderobe und Wertgegenstände sowie für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Gästen und Dritten.

§ 10 Preise
Es gelten nur Preise, die vom Auftragnehmer schriftlich und vertragsgerecht bestätigt wurden. Diese sind nicht übertragbar. Angebote oder Preislisten sind unverbindlich. Folgt auf ein vertragliches Angebot nicht die bindungsfristgerechte Annahme des Auftraggebers, verfällt das Angebot und muss ggf. neu verhandelt werden. Der Auftragnehmer kommt nicht für GEMA-Gebühren, Kosten zur Sicherung der Veranstaltung, Kreditkartengebühren oder andere ggf. notwendige Kosten zur Durchführung der Veranstaltung auf.

§ 11 Sonstiges
Sollten einzelne Vertragsbestandteile unwirksam wer-den, hat dies keine Auswirkungen auf andere Vertragsbestandteile. Unwirksame Bestandteile müssen vom Auftragnehmer und vom Auftraggeber unverzüglich verhandelt werden und durch ähnliche schriftliche und wirk-same Vertragsbestandteile ersetzt werden.
Alle vom Auftragnehmer erstellten Angebote, Rezepte, Kalkulationen und Unternehmenskonzepte unterliegen dem Urheberrecht. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. „Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht.“ Sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand begründet ist, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart. Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Berlin.

Stand 31.03.2020